Anwärter

Anwärter

Wird ein Interessent durch die Vorsteherschaft zum Zunftanwärter gewählt und gehen aus dem Kreis der Zünfter keine Vorbehalte ein, so erhält der Interessent ab dem nächsten Hauptbott für ein Jahr den Status eines Zunftanwärters (siehe auch den einleitenden Text unter «Zünfter»). Dieses Jahr dient einerseits dem gegenseitigen besser Kennenlernen. Der Anwärter wird dabei durch seine Paten unterstützt. Andererseits lernt er seine Rechte und Pflichten kennen, die teilweise bereits auch für ihn gelten. Im Januar-Bott erhalten die Anwärter zudem Gelegenheit, sich in einer Präsentation vorzustellen. Nach Ablauf dieses Jahres kann die Vorsteherschaft den Zunftanwärter dem folgenden Hauptbott zur Wahl als Zünfter vorschlagen. Dazu ist eine 2/3-Mehrheit notwendig.

Nach Aufnahme des Anwärters durch das Hauptbott als Zünfter in die Zunft Schwamendingen erhält dieser bis zum Aufnahme-Ritual anlässlich des Martinimahls im Herbst des gleichen Jahres Gelegenheit, die finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen und das Kostüm zu bestellen, um dann am nächsten Sechseläuten erstmals in der Tracht der Schwamendinger Zünfter teilnehmen zu können. Dies ist ein ganz spezieller Moment im Leben eines Zünfters.